Das Baugrundstück in ländlicher Idylle wartet auf seinen künftigen Eigner.
Auf dem Grundstück befinden sich noch zwei kleine Gebäude in Backsteinoptik, welche jedoch in einem desolaten Zustand sind.
Bebaut werden kann nach §34 BauGB.
Bei dem hinteren Teil des Grundstückes handelt es sich um ein Bodendenkmal.